Berlin. Lichtenbergs Bildungsstadtrat Kevin Hönicke musste seinen Schreibtisch im Bezirksamt räumen. Nun ist er zurück. Das war passiert.

Der Lichtenberger Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD) ist an seinen Schreibtisch zurückgekehrt. Einige Beschäftigte begrüßten ihn am Mittwochmorgen im Bezirksrathaus von Berlin-Lichtenberg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte den Weg freigemacht für die Rückkehr des Kommunalpolitikers. Es hatte ein Verbot zur Ausübung der Dienstgeschäfte zunächst aufgehoben. Damit hatte sich Hönicke erfolgreich im Eilverfahren gegen eine Entscheidung der Vorinstanz gewehrt. Eine Vorentscheidung für den Ausgang eines Disziplinarverfahrens gegen den Stadtrat ergibt sich aus dem aktuellen Beschluss nicht, wie das OVG betonte.

Kevin Hönicke sitzt wieder an seinem Schreibtisch.
Kevin Hönicke sitzt wieder an seinem Schreibtisch. © DPA Images | Christophe Gateau

Hönicke wird vorgeworfen, im Mai 2023 einem Journalisten bei einer Berliner Tageszeitung anonym interne E-Mails über ein Jahr zurückliegende Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt zugeleitet zu haben. Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) hatte ihn daraufhin freigestellt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte diese Entscheidung im Dezember 2023 bestätigt.

Kevin Hönicke: Oberverwaltungsgericht entscheidet anders

Ein Verbot der Führung von Amtsgeschäften diene der Abwehr von Gefahren für den Dienstbetrieb, hieß es jedoch am Dienstag vom OVG. Maßgeblich sei die Prognose, dass die Aufgabenerfüllung der Behörde erheblich gefährdet sei, wenn der Beamte seine Dienstgeschäfte weiterführte. Im vorliegenden Fall seien zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aber seit der Veröffentlichung des Briefinhalts durch die Berliner Tageszeitung nicht mehr erkennbar, so die Richter. Das Bezirksamt äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung. Eine Sprecherin kündigte allerdings eine Stellungnahme für Mittwoch an.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Hönicke wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung aufgehoben.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Hönicke wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung aufgehoben. © DPA Images | Christophe Gateau

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit Oktober 2023 wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen Hönicke. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Nachfrage mitteilte. dpa