Berlin. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gibt es eine ganze Reihe von Corona-Regeln. Die wichtigsten im Überblick.

Die allermeisten Corona-Regeln sind im Frühjahr 2022 abgeschafft worden - auch in Berlin wurden viele Maßnahmen gelockert. Für einige Bereiche gelten diese Lockerungen allerdings nicht. Darunter fällt auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), also U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse.

Welche Corona-Regeln gelten aktuell bei den Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)? Welche besonderen Maßnahmen gibt es wegen der Pandemie im öffentlichen Nahverkehr der Hauptstadt? Was muss man als Fahrgast in U-Bahn, Tram oder Bus beachten? In dieser Übersicht finden Sie Hinweise zum Umgang der BVG mit der Corona-Pandemie.

BVG: Corona - FFP2-Maskenpflicht in U-Bahn, Tram und Bus

Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen wegen der Corona-Pandemie FFP2-Masken tragen (Archivbild).
Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen wegen der Corona-Pandemie FFP2-Masken tragen (Archivbild). © Imago | Imago

In den Verkehrsmitteln der BVG herrscht Maskenpflicht. Fahrgäste müssen in U-Bahnen, in der Tram und in den Bussen eine FFP2-Maske tragen. Diese Regel gilt auch mit der sogenannten Basisschutzmaßnahmenverordnung, die am 1. April 2022 in Kraft getreten ist und weiterhin gültig ist.

Wörtlich heißt es in der Nutzungsordnung der BVG: "Fahrgäste dürfen unsere Verkehrsmittel nur nutzen, wenn sie die in Berlin für Verkehrsmittel vorgeschriebenen Masken tragen. Die Masken-Tragepflicht gilt nur dann nicht, wenn eine gesetzlich geregelte Ausnahme von der Masken-Tragepflicht nachgewiesen werden kann. Die Nachweise sind dem Sicherheits-, Betriebs- und Kontrollpersonal der BVG auf Verlangen vorzuzeigen."

In Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und im Haltestellenbereich gilt die Maskenpflicht hingegen nicht mehr.

Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bei der BVG sind folgende Personen:

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Sie müssen keine FFP2-Masken tragen. Bei ihnen reicht eine medizinische Masken aus.
  • Personen, die wegen einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer ärztlich bescheinigten Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können. Die Verantwortlichen sind berechtigt, zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original einzusehen
  • Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Lag die Maskenakzeptanz der Kunden Mitte Mai noch bei 95 Prozent, habe die BVG mittlerweile eine Veränderung beobachtet: „Die Tragedisziplin hat abgenommen“, sagte ein BVG-Sprecher. Sie liege im Juni bei 80 Prozent, was aber im Laufe eines Tages auch sehr unterschiedlich sein könne. Tägliche Beobachtungen und das Sichten von Videomaterial durch die Leitstelle Sicherheit ließen aber auf diese Zahl schließen.

Ohne Maske bei der BVG: Strafe droht

In einem Berliner U-Bahnhof informiert die BVG über die Corona-Regeln und die Maskenpflicht (Archivbild).
In einem Berliner U-Bahnhof informiert die BVG über die Corona-Regeln und die Maskenpflicht (Archivbild). © pa

Wer in den Fahrzeugen der BVG ohne Maske angetroffen wird, muss eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro zahlen, renitenten Maskenverweigerern droht sogar eine Strafe in Höhe von bis zu 550 Euro. Die Zahl der verhängten Strafen war zuletzt aber eher gering. Für Fahrgäste ohne die erforderliche Maske hat es mit Stand 3. Januar bislang 17.830 Vertragsstrafen gegeben.

Die 3G-Regel, bei der Fahrgäste entweder genesen, geimpft oder getestet sein müssen, gilt seit dem 1. April nicht mehr. Die Aufkleber, die in den Fahrzeugen der BVG auf die 3G-Regel hinweisen, werden derzeit nach und nach entfernt.

BVG: Weitere Corona-Regeln

Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen wegen der Corona-Pandemie FFP2-Masken in Bussen, U-Bahnen und Trams tragen (Archivbild).
Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen wegen der Corona-Pandemie FFP2-Masken in Bussen, U-Bahnen und Trams tragen (Archivbild). © picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg

  • Fahrgäste, die sich krank fühlen, sollten nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren
  • Stoßzeiten sollten vermieden werden
  • Tickets sollten am besten kontaktlos etwa in der Fahrinfo App der BVG gekauft werden
  • Sofern möglich, sollten Fahrgäste in Bahnhöfen oder am Bahnsteig, aber auch in den Verkehrsmitteln Abstand halten
  • Türen und Fenster werden - wann immer möglich - geöffnet, um eine gute Belüftung zu gewährleisten
  • Wer husten oder niesen muss, sollte dies in den gebeugten Ellenbogen tun
  • Die BVG weist auf ihrer Corona-Seite darauf hin: "Je weniger du sprichst, desto weniger Aerosole werden freigesetzt, die eine Infektion übertragen könnten."

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