Berlin. Eine Krankenversicherung – privat oder gesetzlich – ist Pflicht. Wie setzt sich der jeweilige Beitrag zusammen und wo kann man sparen?

Der Blick in die monatliche Entgeltabrechnung zeigt: Nach der Rentenversicherung schlägt die Krankenversicherung mit 14,6 Prozent Beitragssatz als zweitteuerste Sozialversicherung zu Buche. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zu je 7,3 Prozent. Die Versicherung nimmt aber gleichzeitig eine wichtige Stellung ein: Jeder Arztbesuch und jede Verordnung verursachen Kosten – die in der Regel von der Krankenversicherung getragen werden.

Allgemeiner und ermäßigter Beitrag zur Krankenversicherung?

Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Versicherten gleich. Die Höhe der Beiträge ist vom Einkommen abhängig – wer mehr verdient, muss auch mehr in die Sozialversicherung einzahlen. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Was ist das und wie setzen sich die Beiträge zur GKV überhaupt zusammen?

Grob wird zwischen einem allgemeinen und einem ermäßigten Beitragssatz unterschieden. Dieser ist bei jeder Krankenkasse gleich. Der allgemeine Beitrag gilt für die meisten Arbeitnehmer. Der ermäßigte Beitragssatz greift, wenn ein Versicherter kein Anspruch auf Krankengeld hat. Das sind etwa Arbeitnehmer, die Vorruhestandsgeld bekommen oder Rentner. Doch jede Krankenkasse in Deutschland kann noch einen Zusatzbeitrag festlegen.

Was ist das Krankengeld?

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die dazu dient, den Verdienstausfall zu kompensieren, wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen. Es gewährleistet, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt weiterhin finanzieren können. Einen Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich Versicherte, wenn sie wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.

Die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit werden vom Arbeitgeber über die Entgeltfortzahlung abgedeckt – man bekommt also ganz normal sein Gehalt. Ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein. Die Höhe des Krankengelds beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes und wird bis zu einer maximalen Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.

Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt. Zudem ist das Krankengeld auf 120,75 Euro pro Tag begrenzt (Stand: 2024). Pro Monat sind daher maximal 3622,50 Euro und bei 31 Kalendertagen 3.743,25 Euro möglich – in dieser Phase müssen keine GKV-Beiträge bezahlt werden. Selbstständige und andere freiwillig gesetzlich Versicherte können ebenfalls Anspruch auf Krankengeld haben, sofern sie die Option in ihrem Versicherungsvertrag gewählt haben.

Zusatzbeitrag für GKV: AOK bis TK – Krankenkasse im Check

Genau wie der allgemeine und ermäßigte Beitrag wird der Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – oder Rentner und Rentenversicherung – getragen. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 1,7 Prozent. Je nach Krankenkasse gibt es leichte Unterschiede. Für Empfänger von Grundsicherung und Bürgergeld übernimmt das zuständige Amt die Beiträge zur Krankenversicherung.

Ebenfalls keinen Beitrag zahlen müssen Familienmitglieder innerhalb der Familienversicherung. Dazu zählen Kinder oder Partner und Partnerinnen in Elternzeit ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Ein wichtiger Begriff in der Krankenversicherung ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze – kurz BBG. Langer Begriff, kurze Bedeutung: Sie gibt an, bis zu welchem Einkommen die prozentuale Sozialabgabe für die GKV bezahlt werden muss.

KrankenkasseZusatzbeitrag
Techniker (TK)1,2 Prozent
Barmer1,7 Prozent
DAK Gesundheit1,7 Prozent
AOK Bayern1,8 Prozent
BKK firmus0,90 Prozent
hkk Krankenkasse0,98 Prozent
Audi BKK1,0 Prozent
AOK Baden-Württemberg1,7 Prozent
IKK classic1,7 Prozent
AOK Niedersachsen1,5 Prozent

Beitragsbemessungsgrenze: Was sie für Versicherte bedeutet

Stand 2024 liegt die BBG bei 5175 Euro im Monat (62.100 Euro je Jahr). Einkünfte über der 5175-Euro-Marke werden nicht für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Wer mehr im Monat einnimmt, hat als Angestellter zudem die Möglichkeit, sich eine private Krankenversicherung zu suchen. Diese Beitragsgrenze gilt sowohl für pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Mitglieder. Die private Krankenversicherung bietet im Unterschied zur GKV oft mehr Leistungen – ist aber meist teurer.

Bei der PKV ist auch mit Gesundheitsüberprüfungen zu rechnen und die Versicherer können Antragsteller ablehnen – etwa wegen deren gesundheitlichen Vorgeschichte. Die Beiträge sind zudem nicht gesetzlich geregelt und können im Laufe der Jahre oder bei sich ändernden Lebenssituationen steigen. Unabhängig ob private oder gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich aber immer ein Vergleich. Gesetzlich Versicherte können etwa beim Zusatzbeitrag sparen.

Pflicht- oder freiwillig versichert? Die Beitragssätze beachten

Jede GKV bietet über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus Zusatzleistungen. Manche Krankenkassen zahlen etwa einen Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung. Andere bezuschussen alternative Medizin oder bieten erweiterte Vorsorge-Untersuchungen über den gesetzlichen Leistungsanspruch hinaus an. Große Unternehmen wie Audi bieten in ihren Betriebskassen zudem exklusive Vorteile für Mitarbeiter an.

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wird noch zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten unterschieden. Ein großer Teil aller Arbeitnehmer in der GKV ist pflichtversichert. Doch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben Versicherte die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Wer selbstständig ist oder mehr als 62.100 Euro im Jahr verdient, kann sich in der GKV als freiwilliges Mitglied führen lassen.

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    Beitrag zur GKV für freiwillig Versicherte: Wer zahlt wie viel?

    Im Unterschied zu Pflichtversicherten sind die Beiträge der freiwillig Versicherten nicht prozentual gestaffelt. Es gelten fixe Beträge – diese beinhalten sowohl den allgemeinen als auch den Zusatzbeitrag. Bei Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von rund 421 Euro pro Monat. Für Selbstständige oder andere freiwillig Versicherte gelten andere Beitragssätze. Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, zahlt im Allgemeinen weniger.

    Bei einer gesundheitlichen Vorgeschichte oder mit zunehmendem Alter kann die freiwillige Versicherung in einer GKV für manche unter Umständen die bessere Option sein. Generell ist eine Krankenversicherung Pflicht – entweder gesetzlich oder privat.

    Hier im Beitrag haben wir ausführlich über die Beiträge zur Krankenversicherung im Allgemeinen informiert. Besondere Regelungen gelten etwa in der Rente, für Arbeitssuchende oder hilfsbedürftige Menschen.

    FAQ Krankenkasse

    1. Wie viel Krankenkassenbeitrag muss ich zahlen?

    Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent und wird je zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankasse für sich fest. Im Schnitt liegt er bei 1,7 Prozent. Am niedrigsten ist der Zusatzbeitrag aktuell bei der BKK firmus mit 0,90 Prozent oder der hkk Krankenkasse mit 0,98 Prozent.

    2. Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei 2000 Euro Brutto?

    Für Geringverdiener in der Gelitzone mir einem Bruttogehalt zwischen 538,01 und 2.000 Euro zahlen weniger Beitrag. Der GKV-Anteil des Arbeitgebers bleibt unverändert. Dieser Einkommensbereich wird auch Gleitzone oder Niedriglohnbereich genannt und gilt nicht für Auszubildende oder Praktikanten. Ab 2001 Euro gilt der normale Beitragssatz – für die Einkommen unter 2000 Euro ermäßigt sich der Arbeitnehmeranteil nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverfahren.

    Mit 2001 Euro Brutto und Steuerklasse eins liegt der allgemeine Beitragssatz für Arbeitnehmer (7,3 Prozent) bei 146,07 Euro. Für Bruttoeinkommen bis 2000 Euro monatlich bietet die TK einen Gleitzonenrechner an. Für Einkommen ab 2.000 Euro können auch normale Brutto-Netto-Rechner genutzt werden, um den GKV-Beitrag zu ermitteln.

    3. Wie hoch ist der monatliche Beitrag bei der AOK?

    Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt insgesamt 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Alle AOK-Mitglieder zahlen somit die 7,3 Prozent von ihrem Bruttogehalt plus Zusatzbeitrag. Im Schnitt liegt der Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Je nach Bundesland kann er aber etwas höher oder niedriger sein. Die Zusatzbeiträge sind bei der AOK nicht einheitlich.

    4. Was ist die billigste Krankenkasse

    Eine günstige Krankasse definiert sich durch einen insgesamt niedrigeren Beitragssatz. Der allgemeine Beitrag ist fest. Die Kassen können nur den Zusatzbeitrag variieren. Am niedrigsten ist dieser aktuell bei der BKK firmus mit 0,90 Prozent und der hkk Krankenkasse mit 0,98 Prozent.

    5. Was ändert sich 2024 für Kassenpatienten

    Neben der Einführung des E-Rezepts gilt seit 1. Januar eine neue Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro im Monat (62.100 Euro je Jahr). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls. 2024 beläuft sie sich auf 5775 Euro monatlich (69.300 Euro je Jahr).