Berlin. Wer in Elternzeit geht, erlebt noch immer Unverständnis von Chefs und Auftragsverluste. Eine Anwältin erklärt, welche Rechte Sie haben.

„120.000 Euro Umsatzverlust, weil ich als Unternehmerin vor Kurzem Mutter geworden bin?“ Diese Frage stellt Marina Zubrod in einem Beitrag des Business-Netzwerks LinkedIn. Die Agenturinhaberin berichtet darin von den Reaktionen ihrer Kunden nach der Verkündigung ihrer Schwangerschaft. „Ich habe einem Kunden geschrieben, dass ich in sechs Wochen mein Baby bekomme und danach für zwei Wochen nicht erreichbar sein werde“, schreibt Zubrod.

Der Vertrag wurde daraufhin seitens des Auftraggebers außerordentlich gekündigt. „Hätte ich statt meiner Babypause lieber eine Krankheit erfinden sollen, damit ich die zwei Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben kann?“, fragt Zubrod.

Elternzeit angekündigt: Können Auftraggeber einfach abspringen?

Die Geburt eines Kindes könne schwerlich ein außerordentliches Kündigungsrecht eines Auftragsverhältnisses begründen, sagt Susan Wittig, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Hamburger Kanzlei Römermann.