Berlin. Beim Pro-Palästina-Camp vor dem Reichstag hat ein Redner israelfeindliche Parolen gerufen. Kurz darauf eskalierte die Situation.

Bei einer Kundgebung am Rande des pro-palästinensischen Protestcamps vor dem Reichstagsgebäude ist es am Sonntagabend zu Auseinandersetzungen zwischen den 200 Demonstrierenden und Polizeikräften gekommen. Dabei wurden 13 Versammlungsteilnehmer und 4 Polizisten durch den Einsatz von Pfefferspray von Seiten der Polizei verletzt. Ein Rettungsanitäter erlitt ebenfalls Verletzungen. Acht Personen – eine Frau und sieben Männer – wurden vorübergehend festgenommen.

Eskaliert ist die Lage bei der Kundgebung offenbar nach der Rede eines 29-jährigen Mannes. Dieser wiederholte in dieser mehrmals die verbotene israelfeindliche Parole „From the river to the Sea“, woraufhin ihn die Polizei festnahm. Daraufhin habe sich eine unüberschaubare Menge der Versammlungsteilnehmer mit dem Mann solidarisiert und begonnen, die Einsatzkräfte zu bedrängen, anzugreifen und zu bespucken.

Polizisten isoliert – Beamte setzten Pfefferspray ein

Schließlich habe die Menge versucht, den 29-Jährigen zu befreien. Dabei seien einzelne Polizeibeamte isoliert und angegriffen worden. Um die Gefangenbefreiung zu verhindern, hätten die Beamten Pfefferspray eingesetzt, wodurch mehrere Personen verletzt wurden.

Die Verletzten mussten von den alarmierten Rettungskräften unter Polizeischutz versorgt werden. Bei der medizinischen Behandlung eines verletzten Versammlungsteilnehmers wurde ein Rettungssanitäter mit einem Fußtritt angegriffen und verletzt. Der Tatverdächtige flüchtete unerkannt.

Polizei ermittelt unter anderem wegen Volksverhetzung

Zwei der verletzten Versammlungsteilnehmenden brachten die Rettungskräfte zur weiteren Behandlung in Krankenhäuser, alle übrigen wurden am Ort behandelt. Die verletzten Polizistinnen und Polizisten konnten ihren Dienst fortsetzen.

Die Polizei ermittelt gegen die acht festgenommen Personen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der versuchten Gefangenenbefreiung, des Widerstandes gegen und des tätlichen Angriffes auf Vollzugsbeamte sowie wegen Beleidigung. Zwei Festgenommene wurden erkennungsdienstlich behandelt und anschließend wieder freigelassen.