Berlin (dpa/bb). An Berlins Hochschulen sollen Straftäter bald wieder exmatrikuliert werden können. Ein Ausschluss sollte aber nicht vorschnell in Betracht gezogen werden, sagt Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra.

Im Umgang mit straffälligen Studierenden sieht Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra die Exmatrikulation als letztes Mittel der Wahl. „Es ist wirklich ultima ratio und so wird es ja auch diskutiert“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Das verschärfte Hochschulgesetz sehe weitere Bestrafungsmöglichkeiten vor, die im Hausrecht verankert werden sollen und im Gegensatz zur Exmatrikulation sofort greifen würden.

„Wenn sich Personen an einer Hochschule zum Beispiel antisemitisch oder rassistisch verhalten, kann zum Schutz vor Übergriffen und Diskriminierungen auch eine Rüge erteilt werden oder der Ausschluss von Lehrveranstaltungen.“ Ein weiteres Sanktionsmittel seien Hausverbote, die auch gegen Externe verhängt werden könnten. „Insofern ist das Hausrecht immer das erste Mittel der Wahl, um unmittelbar vor Gewalt zu schützen und auch den Hochschulraum und Debattenraum zu sichern.“

Änderung des Hochschulgesetzes im März beschlossen

Um Menschen den Zugang zu einer Universität zu verwehren, gibt es in Berlin derzeit nur die Möglichkeit eines Hausverbots - das gilt allerdings nur vorübergehend. Künftig sollen die Hochschulen Studenten nach schweren Straftaten wieder dauerhaft aus der Einrichtung verbannen können. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschloss der schwarz-rote Senat Ende März.

Das Vorhaben ist eine Folge aus einem Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität Anfang Februar. Es wird nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten. Der Senatorin zufolge soll die Novelle noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Die Opposition sieht vieles daran kritisch. Einige Abgeordnete befürchten, dass die das geänderte Gesetz zu Willkür und Missbrauch verleiten könnte.

Exmatrikulation soll nur nach Gewalttaten möglich sein

Der Senatorin zufolge soll die Exmatrikulation nur bei Gewalttaten greifen - und zwar nach einer Verurteilung des Betroffenen durch ein Gericht. Für Menschen allerdings, die wiederholt auf dem Campus gewalttätig werden, soll der Ausschluss auch ohne Verurteilung möglich sein, wie Czyborra erklärte. „Aber es müssen natürlich massive gewalttätige Übergriffe sein.“

Einen Studierenden allein wegen seiner politischen Einstellung zu exmatrikulieren, kommt für die Senatorin nicht infrage: „Politische Haltungen können uns noch so unangenehm sein, solange sie sich im Rahmen der Verfassung bewegen, kann man sie nicht und wollen wir sie auch nicht sanktionieren, auch nicht, wenn sie an der Hochschule stattfinden.“