Berlin/Rostock. Manja Schreiner ist ihren Doktortitel los, den sie an der Uni Rostock erworben hatte. Lesen Sie hier die Begründung der Fakultät.

Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner (46/CDU) ist am Dienstag zurückgetreten. Der Grund: Wegen Fehlern in ihrer Dissertation hat sie den Doktortitel verloren. Schreiner sagte, sie habe Kai Wegner (CDU), den Regierenden Bürgermeister von Berlin, um Entlassung aus dem Amt gebeten. „Dies tue ich, um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden.“

Schreiner hat von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Rostock studiert. Nach dem Referendariat schloss sie ein Masterstudium in Internationalem und Europäischem Wirtschaftsrecht an. Von 2005 bis 2007 promovierte sie in Rostock.

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Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Uni Rostock hat den Beschluss gefasst, Manja Schreiner den Doktortitel zu entziehen. Er begründet das wie folgt:

Schreiner-Rücktritt – Die Begründung der Universität Rostock im Wortlaut

„Kritisiert wird vor allem die Anzahl der wörtlichen Übernahmen, die nicht als wörtliche Textübernahmen den wissenschaftlichen Zitiergepflogenheiten entsprechend mit Anführungszeichen ausgewiesen sind. Auch wenn Frau Schreiner ganz überwiegend die Originalquellen angegeben und zitiert hat, ist der Fakultätsrat der Ansicht, dass die Übernahmen fremder Textpassagen in einer Gesamtschau ihrer quantitativen Anteile und ihres qualitativen Gewichts auf die Dissertationsschrift einen solch prägenden Einfluss nehmen, dass deren Anfertigung nicht mehr dem Gebot der Eigenständigkeit entsprochen hat.

Der Fakultätsrat verkennt dabei nicht, dass nicht gesetzte Anführungszeichen eine andere qualitative Bewertung zulassen als das gänzliche Verschweigen nicht nur der wörtlichen Übernahme des Textes, sondern auch und insbesondere der Originalquelle. Insoweit weicht der vorliegende Fall von anderen populär gewordenen Fällen (etwa: Guttenberg, Schavan, Mathiopoulos) ab. Die Anzahl der wörtlich übernommenen Textfragmente gibt der Arbeit aber gleichwohl eine so starke Prägung, die das vorliegende Verfahren wiederum allein in quantitativer Hinsicht auch von Fällen unterscheidet, die (wie etwa der Fall Steinmeier) unter der von der verwaltungsgerichtlichen Praxis herausgearbeiteten „Erheblichkeitsschwelle“ verbleiben.

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Die Quantität der Fehler und ihre qualitative Gewichtung ließen den Fakultätsrat zu dem Schluss kommen, dass das Werk den Ansprüchen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht genügt. Daher hätte Frau Schreiner der Doktorgrad nicht verliehen werden dürfen. Der Fakultätsrat hat daher einstimmig beschlossen, den Doktorgrad wieder zu entziehen.

Der Fakultätsrat ist sich darüber hinaus durchaus bewusst, dass der Entzug des Doktortitels eine schwerwiegende Maßnahme darstellt und hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Frau Schreiner zeigte sich während des gesamten Verfahrens auskunftsbereit und kooperativ. Sie wurde angehört und Ihre Stellungnahmen waren Gegenstand der sachlichen und rechtlichen Erwägungen.“

Öffentlich geworden war der Fall Schreiner durch einen Fachartikel in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“. Dort hatte der Frankfurter Rechtsprofessor Roland Schimmel über sogenannte „Bauernopfer“ in akademischen Arbeiten berichtet und in diesem Zuge Schreiners Arbeit als Beispiel genannt. Unter dem Begriff verstehen Plagiatsjäger unsauber markierte Textübernahmen aus anderen Arbeiten. (BM/dpa)