Berlin/Karlsruhe. Wegen vieler Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wo muss neu gewählt werden?

Die Bundestagswahl 2021 muss in 455 von 2256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Ursprünglich hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen in einem Beschluss vom 10. November 2022 die Wahl in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärt. Dieser Beschluss sei „im Ergebnis überwiegend rechtmäßig“, urteilt das Gericht. Dennoch kommt es zu leichten Anpassungen. Im Ergebnis ordnen die Karlsruher Richter an, dass die Wahl in weiteren 24 Wahlbezirken wiederholt wird.

Wann findet die Wahlwiederholung statt?

Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte bereits vor der Karlsruher Urteilsverkündung angekündigt, dass die Wahlwiederholung, über die nun Gewissheit herrscht, aller Wahrscheinlichkeit nach für den 11. Februar 2024 terminiert wird. Nach dem Karlsruher Urteil bestätigt Bröchler diesen Termin nun: „Ich werde heute im Amtsblatt für Berlin den 11. Februar 2024 als Wahltag verkünden“, sagte er am Dienstag. Damit befindet man sich innerhalb der Frist von 60 Tagen, die nach der Urteilsverkündung für die Wiederholung der Wahl bleiben. Der 11. Februar ist der letzte Sonntag, bevor nach den Winterferien in Berlin die Schule wieder anfängt.

Für Bröchler sei das Urteil Bestätigung und Herausforderung zugleich. Bestätigt sieht er sich in seinen Vorbereitungen. Diese könnten nun in konkrete Entscheidungen überführt werden, „beispielsweise die Festlegung der Wahllokale, die Zahl der erforderlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und die Zahl der Stimmzettel“, so der Berliner Landeswahlleiter. Eine Herausforderung sieht er im Zeitplan: „Denn es bleiben uns von den 60 nur 55 Tage Zeit. Zum Vergleich: Bei der Wiederholungswahl im Februar 2023 hatten wir 90 Tage für die Organisation.“ Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), sprach Bröchler am Dienstag sein vollstes Vertrauen aus, dass die Wahlen reibungslos ablaufen werden. Der Berliner Senat habe gemeinsam mit Bröchler „alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit Wahlen in Berlin wieder funktionieren“, so Wegner.

Wie kommt es zu den 24 zusätzlichen Wahlbezirken?

Das Gericht urteilt, dass der Bundestag mit seinem ursprünglichen Beschluss das Wahlgeschehen „unzureichend aufgeklärt“ hat. Der Grund: Die Niederschriften einzelner Wahlbezirke wurden nicht ausgewertet. Karlsruhe hat das nun nachgeholt. Und daraus ergebe sich, „dass einerseits die Bundestagswahl in weiteren 25 Wahlbezirken des Landes Berlin für ungültig zu erklären“ sei. An anderer Stelle, konkret: in sieben Wahlbezirken und deren Briefwahlbezirken, nehmen die Richter die „Ungültigerklärung“ im ursprünglichen Beschluss des Bundestages allerdings zurück. Außerdem seien weitere Besonderheiten bei der Auszählung von Briefwahlstimmen bekannt geworden, die im Urteil der Richter dazu führen, dass die Wahl in weiteren sechs Bezirken wiederholt werden muss. Daraus ergeben sich die 24 zusätzlichen Wahlbezirke.

Was ist der Hintergrund des Urteils?

Nach dem Beschluss des Bundestages, getragen von SPD, Grünen und FDP, seien 327 der 2256 Berliner Wahlbezirke sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke betroffen gewesen. Die Unionsparteien der CDU und CSU hielten diesen Beschluss für rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte die Union in Karlsruhe. In ihrem Urteil heben die Richter zwar den Beschluss des Bundestages teilweise auf und ergänzen ihn, folgen dabei aber nicht eins zu eins der Klage der Union. Diese hatte eine Wiederholung in der Hälfte der Berliner Wahlkreise gefordert.

Warum wird die Wahl wiederholt?

Am Wahltag – parallel zum Berlin-Marathon und inmitten der Corona-Pandemie – bildeten sich lange Warteschlangen vor Wahllokalen. Es gab zu wenige Wahlkabinen. Manche Stimmen wurden nach dem eigentlichen Wahlende um 18.00 Uhr abgegeben. Stimmzettel waren falsch oder fehlten gleich ganz. Den Bundestag wählten am Ende Minderjährige mit sowie Menschen, die aus anderen Gründen dazu nicht berechtigt waren. Deswegen gab es mehr als 1700 Einsprüche gegen die Wahl, unter anderem vom damaligen Wahlleiter selbst. (mit dpa)